Kein Haus und kein Unterhalt – wenn‘s mal nicht läuft
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Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner eine dauerhafte Beziehung zu einem neuen Partner unterhält. Der BGH geht davon aus, dass eine solche „Verfestigung der Beziehung“ nach 2 – 3 Jahren eintritt. Nicht immer kommt es aber auf die Dauer der neuen Liebe an. Eine Verfestigung tritt nach Auffassung der Gerichte auch früher […]