Mein Vermögen geht dich gar nichts an! (Die Ehe – nichts für Feiglinge)

Die Idee, dass der andere Ehegatte keinen Anspruch auf Auskunft über das Vermögen hat, ist ebenso weit verbreitet wie falsch! Es gibt einen „Unterrichtungsanspruch“! § 1353 Absatz 1 Satz 2 enthält völlig spaßbefreit die gegenseitige Verpflichtung der Eheleute, dem anderen über den Vermögensbestand Auskunft zu erteilen, wenn er dazu auffordert. Die eloquente Ehefrau meines freundlichen […]