Wiederverheiratungsklauseln – ein bisschen aus der Urne regieren
(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Wenn ein Ehepartner nach dem Tod des Erstversterbenden wieder heiratet, ist es möglich, dass Vermögen in eine Richtung abbiegt, die der Erstversterbende nicht charmant fände, wenn er noch einwirken könnte. Wenn Eheleute ein Berliner Testament machen und sich auf den ersten Erbfall wechselseitig zu Alleinerben bestimmen, sollen in […]