(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Der freundliche Erblasser wollte Streit zwischen seinen 3 Kindern aus 2 Ehen nach seinem Ableben vermeiden und schrieb gut 10 Jahre vor seinem Tod ein Testament. Leider sagte er nicht, wer der Erbe sein soll.
Er bestimmte, dass sein ältester Sohn das Reihenhaus, seine Tochter „meine Ersparnisse“ und sein jüngster Sohn „die Autos“ bekommen sollte. Seine Schwester sollte 10.000,00 € und den Schmuck seiner Mutter erhalten.
Bei seinem Versterben gab es ein Girokonto, zwei Oldtimer, ein Wertpapierdepot, eine Wohnung in Timmendorf und eine auf Mallorca. Das Haus war längst verkauft….
Auch mit allen gesetzlichen Auslegungsregeln war es nicht möglich herauszufinden, wer Erbe sein sollte. Die Folge war die Unwirksamkeit des Testaments. Die drei Kinder erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen. Die Schwester geht leer aus
Fazit: Wer ein Testament macht, sollte sich umfassend beraten lassen, wenn er Streit zwischen den Erben vermeiden will.
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wird Freude machen.