(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Inzwischen ist die Patchwork-Familie – gesellschaftlich das neue Normal. Der Gesetzgeber hat das Erbrecht in einer Zeit entwickelt, als die Welt „noch in Ordnung“ war, schlicht schwarz-weiß, ohne Rücksicht auf Stiefkinder oder Halbgeschwister. Dies kann zu unerwarteten und unerwünschten Ergebnissen führen, wenn keine testamentarischen Regelungen getroffen werden.
Hat beispielsweise Herr Spähn eine Tochter aus erster Ehe und einen Stiefsohn aus der zweiten Ehe mit Frau Wagenmagd und verstirbt ohne Testament, erbt seine Tochter eine Hälfte seines Vermögens, Frau Wagenmagd die andere. Stiefsohn Friedrich geht zunächst leer aus. Stirbt Frau Wagenmagd bekommt er aber das gesamte Erbe seiner Mutter inklusive des von Herrn Spähn ererbten Vermögens.
Hat Frau Lang zwei Kinder aus ihrer ersten Ehe und heiratet Herrn März, der ebenfalls zwei Kinder mit in die Ehe bringt und setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein, erbt der Längerlebende alles und im Anschluss seine Kinder. Ohne Regelung für den 2. Erbfall, fliegen die Kinder des Erstversterbenden aus der Kurve und können maximal den Pflichtteil beanspruchen.
Wer vermeiden möchte, dass sein Vermögen an der falschen Stelle abbiegt und die eigenen Kinder absichern will, muss Regelungen für den ersten und zweiten Erbfall treffen und auch festlegen, dass nach seinem Tod das Erbe seiner Kinder nicht durch Schenkungen „verschwindet“. Der Wunsch Stiefkinder neben den eigenen Kindern teilhaben zu lassen, ist häufig nicht besonders ausgeprägt…
Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften aus unterschiedlichen Blutlinien führt selten zu „dankbarer Erinnerung“. Ein Patchwork-Testament ist kein Hexenwerk, kann aber drastisch misslingen. Notare sorgen dafür, dass niemand auf Wolke 7 vor Wut in die Harfe beißen muss.