Wenn‘s mal wieder länger dauert…
…dann ist die einstweilige Anordnung die richtige Waffe.
Zieht der Unterhaltsverpflichtete das Unterhaltsverfahren in die Länge, kann im summarischen Verfahren die Festsetzung des Unterhalts beantragt werden.
Die einstweilige Anordnung ist ein vollstreckbarer Beschluss des Familiengerichts und bleibt wirksam, bis das Hauptsacheverfahren rechtskräftig beendet ist.
Der Unterhaltsverpflichtete kann dann zwischen Pest & Cholera wählen: Entweder sein Einkommen nachweisen und damit dem Unterhaltsberechtigten die fehlenden Berechnungsgrundlagen liefern oder zulassen, dass ein vollstreckbarer Unterhaltstitel gegen ihn ergeht.
Die Juristerei ist Handwerk. Man muss die Werkzeuge nur richtig einsetzen.