(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Eine Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten steuert gezielt und aktiv die Verteilung des Nachlassvermögens. Sie sichert ab, dass es in die richtigen Hände gelangt.
Der Übergeber kann sich lebenslang Rechte vorbehalten und Bedingungen oder Rückforderungsrechte vereinbaren, falls das „richtige Leben“ später anders laufen sollte, als von den Beteiligten geplant.
Bei Immobilienbesitz oder Unternehmen ist es sinnvoll rechtzeitig zu klären, wer das Eigentum erhält und ob und in welcher Weise diejenigen Ausgleichsleistungen erhalten sollen, die nicht bedacht werden.
3 gute Gründe sich rechtzeitig mit der vorweggenommenen Erbfolge auseinanderzusetzen:
1. Steuerliche Vorteile:
Eine Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann helfen, Steuern zu sparen und die Steuerlast des Übertragenden und des Erben zu reduzieren. Durch geschickte Gestaltung können Steuervorteile genutzt und Erbschafts- und Schenkungssteuern vermieden oder minimiert werden.
2. Familienfrieden:
Die vorweggenommene Erbfolge bietet die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten transparente Regelungen zu treffen. Das schafft Klarheit und minimiert potenzielle Konfliktpunkte.
3. Rechtssicherheit:
Durch eine notariell beurkundete Übertragung wird Rechtssicherheit erzeugt. Es wird verhindert, dass das Vermögen „in die falsche Richtung abbiegt“, falls jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Gerade in Patchworkfamilien kann dies Ärger vermeiden.
Aktive Nachlassplanung ist ein wunderbares Instrument um zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass die Erinnerung nach dem Erbfall ohne Bitterkeit bleibt. Wer möchte schon, dass die Erben anlässlich der Beerdigung „Go to hell..“ vor sich hin summen.