Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

  1. Definition:
    Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe, den bestimmte
    Angehörige auch dann erhalten, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden.
  2. Pflichtteilsberechtigte:
    Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören in der Regel
    Ehegatten, Kinder und wenn keine erbberechtigten Kinder vorhanden sind die Eltern
    des Erblassers.
  3. Höhe des Pflichtteils:
    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  4. Berechnung:
    Der Pflichtteil wird in Geld ausgezahlt und berechnet sich nach dem
    Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.
  5. Pflichtteilsergänzungsanspruch:
    Schenkungen, die der Erblasser innerhalb von zehn
    Jahren vor seinem Tod gemacht hat, werden bei der Berechnung des Pflichtteils
    berücksichtigt; Schenkungen an die Ehefrau immer in voller Höhe.
  6. Verzicht:
    Pflichtteilsansprüche können durch notariellen Vertrag zu Lebzeiten des
    Erblassers ausgeschlossen werden.