- Definition:
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe, den bestimmte
Angehörige auch dann erhalten, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. - Pflichtteilsberechtigte:
Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören in der Regel
Ehegatten, Kinder und wenn keine erbberechtigten Kinder vorhanden sind die Eltern
des Erblassers. - Höhe des Pflichtteils:
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. - Berechnung:
Der Pflichtteil wird in Geld ausgezahlt und berechnet sich nach dem
Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. - Pflichtteilsergänzungsanspruch:
Schenkungen, die der Erblasser innerhalb von zehn
Jahren vor seinem Tod gemacht hat, werden bei der Berechnung des Pflichtteils
berücksichtigt; Schenkungen an die Ehefrau immer in voller Höhe. - Verzicht:
Pflichtteilsansprüche können durch notariellen Vertrag zu Lebzeiten des
Erblassers ausgeschlossen werden.