(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne)
Im Testament ist alles geregelt, das muss doch reichen, oder…???? Die Eheleute haben sich gegenseitig zu Erben eingesetzt, als Schlusserben die Töchter.
Die deutlich jüngere Ehefrau, Erbin einer Unternehmerfamilie, beendete ihr Leben spontan unter den Rädern eines Busses, den sie auf dem Weg zur Bank übersah. Der erotisch unterzuckerte bereits etwas tüdelige Ehemann erbte neben dem Haus der Ehefrau rund 1,5 Millionen.
Die Töchter kümmerten sich liebevoll um den Vater und es fand sich, eine durchaus formschöne, liebevolle Hilfskraft. Spontan brach der Kontakt zu Töchtern und Enkeln ab. Ein Jahr später ging auch der Ehemann den letzten Weg.
Überrascht stellten die Erbinnen feste, dass das Geldvermögen „verschwunden“ war. Papa hatte in eine Lebensversicherung „investiert“ und den pflegenden Engel als Bezugsberechtigte eingesetzt. Als Sahnehäubchen hatte er im Grundbuch des Elternhauses zu ihren Gunsten einen lebenslangen Nießbrauch eintragen lassen.
Die Haushälterin war völlig ohne Unrechtsbewusstsein. Sie habe das Leben des Erblassers „verschönt“; er habe sie versorgen wollen. Das blöde Testament mit der Ehefrau habe alles so schwierig gemacht…. Die Lebensversicherung hatte einen üppigen Risikozuschlag einbehalten. Irgendwas ist ja immer. Die Töchter hätten doch das Haus geerbt, wie von der Mutter vorgesehen. Die Tatsache, dass die Dame jünger als die Töchter war, wirkte ein wenig störend, sodass die Töchter die gerichtliche Klärung suchten.
Zur Überraschung der cleveren Haushälterin ging das Gericht von einer „benachteiligenden Schenkung“ zu Lasten der Töchter aus, sodass sie das Erlangte herausgeben musste. Der „Risikozuschlag“, den die Lebensversicherung aufgrund des hohen Alters des Vaters einbehalten hatte, ist allerdings verpufft.
Wer verhindern möchte, dass im Erbfall Vermögen „falsch abbiegt“, muss Sicherungen einbauen.