Zeitbombe Unternehmensentwicklung in der Ehe

(Die Ehe – nichts für Feiglinge)

Die junge Liebe wird mit einer rauschenden Hochzeit gekrönt; das Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen.

Ehe und Unternehmen entwickeln sich häufig unterschiedlich erfolgreich; der Betrieb läuft, die Ehe nicht. Die Ehe folgt der statistischen Wahrscheinlichkeit, die Scheidung wird eingereicht und es ist – neben Unterhaltsverpflichtungen – der Zugewinnausgleich zu klären.

Nach der Idee des Gesetzgebers sollen beide Partner am in der Ehe erwirtschafteten Vermögen in gleicher Höhe teilhaben. Wer mehr erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des in der Ehe erzielten „Gewinns“ an den anderen zahlen. Diese Zahlung ist mit der Scheidung fällig und ab diesem Zeitpunkt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Das Unternehmen ist zu bewerten und ggf. die Hälfte des Werts in Geld 💰 aufzubringen. Wer das nicht in der Portokasse hat, muss finanzieren. Steigende Darlehenszinsen verbessern die Situation nicht wirklich.

Wer kein Darlehen erhält wird ggf. sein Unternehmen verkaufen müssen.

Im besten Fall gelingt es eine Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln und zumindest ansatzweise machbare Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Das Wohlwollen des anderen Ehepartners ist in der Scheidungsauseinandersetzug häufig sehr übersichtlich.

Schlauer ist, vor der Hochzeit, wenn beide dem Partner nur das Beste wünschen, einen Ehevertrag zu schließen und faire Regelungen für den Scheidungsfall zu treffen, die den Bestand des Unternehmens sicher stellen.

Hierzu gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, die auf die individuelle Situation der Eheleute und des Unternehmens wie ein Maßanzug angepasst müssen.

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