Wenn der Erblasser im „warmen Händen“ gibt

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Wenn die Erbmasse bereits zu Lebzeiten dank der Großzügigkeit des Erblassers „verschwunden“ ist, ist der „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ ein Garant für Streitpotential. Wer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Erben gehört (Ehepartner, Kinder, Eltern) kann die Ergänzung seines Erbes bis zur Höhe seines Pflichtteilsanspruchs verlangen. Schenkungen die der Erblasser an Miterben oder […]