Abschlagszahlung zur Anrechnung auf den Zugewinnausgleich: Großzügigkeit mit erzieherischer Wirkung…

(Die Ehe – nichts für Feiglinge) Wer seine Prozesskosten nicht selbst zahlen muss, weil er einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder Prozesskostenhilfe hat, ist häufig schnell bereit Gerichtsverfahren zu führen, statt an einer sinnvollen Lösung mitzuarbeiten. Es kostet ja nix. Mein kluger Mandant wusste, dass er Zugewinnausgleich würde zahlen müssen. So leistete er einen großzügigen Abschlag […]