Das Anfangsvermögen im Zugewinnausgleich – wer schreibt, der bleibt…

(Die Ehe – nichts für Feiglinge) Der Zugewinnausgleich als I-Tüpfelchen am Ende einer Ehe kann semi-erfreulich sein. Besonders unerfreulich wird es, wenn ein Ehegatte deutlich mehr bezahlt, als eigentlich geschuldet würde, weil er in Beweisnot gerät. Eine gern ignorierte Vorschrift ist einer meiner Lieblingsparagraphen: § 1377 Abs. 1 BGB 🌟! Er bestimmt, dass die Ehegatten […]