Handschriftliches Testament – Erbschafts-Bingo

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Eine Erblasserin erstellte handschriftlich ein Testament, in dem sie ihren beweglichen Hausrat und alle Gegenstände Tochter T1 zuwies, während Töchter T2 und T3 spezifische Gegenstände erhalten sollten. Sie verfügte im Übrigen: „Zu erben ist nichts mehr.“ Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung war kein weiteres Vermögen vorhanden. Ihren Grundbesitz hatte […]