Immobilien-GbR & MopeG – asap ins Gesellschaftsregister?

Die gravierendste praktische Auswirkung des „Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, betrifft die „Immobilien-GbRs“. Noch müssen im Grundbuch die Gesellschaft und! ihre Gesellschafter eingetragen werden. Aus der Eintragung im Grundbuch leitet sich der „Gut-Glaubens-Schutz@ ab. Wer mit der GbR Geschäfte macht darf darauf vertrauen, dass die imGrundbuch […]