Scheinselbständigkeit & Sozialversicherungsbeiträge – Nachforderungen vermeiden!

Die klare Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist von immenser Bedeutung, da Beschäftigte der Gesamtsozialversicherungspflicht unterliegen. Diese umfasst die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Zudem sind Umlagen für Mutterschafts- und Insolvenzgeld (sowie bei kleinen Unternehmen die Umlage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) sowie Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung […]

§ 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt/Sozialversicherungsbeiträgen

Gemäß § 266a StGB macht sich ein Arbeitgeber strafbar, wenn der Einzugsstelle Beiträge desArbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthalten werden. Ebenso wird bestraft, wenn über sozialversicherungsrechtliche Tatsachen unrichtige oderunvollständige Angaben gemacht oder über sozialversicherungsrechtlich erhebliche TatsachenAngaben vorenthalten werden. Zweck der Vorschrift ist der Schutz des Beitragsaufkommens der Sozialversicherung. Im Falle einer Verurteilung droht eine Verurteilung zu einer […]