Schwiegerelternschenkung bei der Scheidung des Kindes

(Die Ehe – nichts für Feiglinge) Wenn ein junges Paar den Nestbau plant, sind Eltern oft bereit Beiträge zur Finanzierung des Familienheims zu leisten. Scheitert die Ehe des Kindes, haben sie selten den Wunsch zum Vermögenszuwachs des Schwiegerkindes zu sponsern und möchten ihr Geld zurück. Der BGH hat hierzu ebenso bodenständig wie humorlos festgestellt, dass […]

Wenn der Erblasser im „warmen Händen“ gibt

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Wenn die Erbmasse bereits zu Lebzeiten dank der Großzügigkeit des Erblassers „verschwunden“ ist, ist der „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ ein Garant für Streitpotential. Wer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Erben gehört (Ehepartner, Kinder, Eltern) kann die Ergänzung seines Erbes bis zur Höhe seines Pflichtteilsanspruchs verlangen. Schenkungen die der Erblasser an Miterben oder […]

Pflichtteil reduzieren – Leibrente statt Nießbrauch

(Erben & Vererben – Struktur statt Leibrente) Wer den Pflichtteil reduzieren will, muss rechtzeitig und klug aktiv werden, also sinnvollerweise ehe die Batterien aus dem Vibrator ins Blutdruckmessgerät wandern… Ein Grundstück mit Nießbrauchsvorbehalt oder gegen Leibrente verschenken hat unterschiedliche Auswirkungen auf den Pflichtteil. Wer gegen Nießbrauchsvorbehalt verschenkt, bleibt „wirtschaftlicher Eigentümer“, nutzt das Grundstück bis zu […]

Schenkung & Pflichtteilsanspruch

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Schenkungen zu Lebzeiten sorgen immer wieder für Thermik, wenn ein bereits üppig Beschenkter völlig schmerzfrei Pflichtteilsansprüche anmeldet. Extrem unfair aus Sicht der Erben. Kann das denn richtig sein???🧐 Hätte der Erblasser das gewollt? Wie immer in der Juristerei: Es kommt drauf an! Der Gesetzgeber ist völlig humorlos. Rechtlich […]

Vorweggenommene Erbfolge = geordnete Nachlassplanung

(Erben & Vererben – Struktur statt Abrissbirne) Eine Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten steuert gezielt und aktiv die Verteilung des Nachlassvermögens. Sie sichert ab, dass es in die richtigen Hände gelangt. Der Übergeber kann sich lebenslang Rechte vorbehalten und Bedingungen oder Rückforderungsrechte vereinbaren, falls das „richtige Leben“ später anders laufen sollte, als von den […]