Einkommen und die eheprägenden Verhältnisse

(Die Ehe – nichts für Feiglinge😈) Die „ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen nach § 1361 Abs. 1 BGB den eheangemessenen Trennungsunterhalt. Grundlage ist das zusammengerechnete Einkommen der Eheleute, das zur Deckung des Lebensunterhalts – also nicht für Vermögensaufbau, Gesundheits- oder Altersvorsorge – zur Verfügung stand. Allerdings gilt der Grundsatz „Geiz ist geil“ hier nicht. Wer als Besserverdiener den […]

Nachehelicher Unterhalt – Totgesagte leben länger

Auch wenn eine bekannte Illustrierte schon 2008 textete: „ Kein Unterhalt für die Ex“, ist er bis heute nicht ausgestorben! Seit der Reform des Unterhaltsrechts (2008), von der überwiegend Männer profitiert haben, ist die Durchsetzung des Anspruchs kein Selbstgänger mehr. Alles hängt vom richtigen Sachvortrag ab. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt lässt sich durchsetzen, wenn […]

Unterhaltsverfahren als „never ending story“?

Wenn‘s mal wieder länger dauert……dann ist die einstweilige Anordnung die richtige Waffe. Zieht der Unterhaltsverpflichtete das Unterhaltsverfahren in die Länge, kann im summarischen Verfahren die Festsetzung des Unterhalts beantragt werden. Die einstweilige Anordnung ist ein vollstreckbarer Beschluss des Familiengerichts und bleibt wirksam, bis das Hauptsacheverfahren rechtskräftig beendet ist. Der Unterhaltsverpflichtete kann dann zwischen Pest & […]

Wie ein Feuer entstand, ist es zu löschen – Hochzeit- Trennung – Ehevertrag

Die Ehe – nichts für Feiglinge Die Hochzeit schafft rechtlich Bindungen, die viele Eheleute zunächst euphorisch ignorieren. Wenn die Ehe der Statistik folgt und scheitert, ist immanent, dass nicht alles rund gelaufen ist. Ist die Trennung beschlossene Sache, macht es keinen Sinn Rosenkrieg 🥀 verbunden zu bleiben. Vor der Trennung hat es immer wieder die […]

Kein Haus und kein Unterhalt – wenn‘s mal nicht läuft

Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner eine dauerhafte Beziehung zu einem neuen Partner unterhält. Der BGH geht davon aus, dass eine solche „Verfestigung der Beziehung“ nach 2 – 3 Jahren eintritt. Nicht immer kommt es aber auf die Dauer der neuen Liebe an. Eine Verfestigung tritt nach Auffassung der Gerichte auch früher […]