
Pflichtteilsauseinandersetzung – Neuordnung in den familiären Beziehungen
„Ruhe in Frieden?!?“Bei der Beerdigung hieß es: „Bei uns gibt’s keinen Streit ums Erbe!“ – Sekunden nach Testamentseröffnung kippt die Stimmung. Plötzlich zitiert man das

„Ruhe in Frieden?!?“Bei der Beerdigung hieß es: „Bei uns gibt’s keinen Streit ums Erbe!“ – Sekunden nach Testamentseröffnung kippt die Stimmung. Plötzlich zitiert man das

Die Ehe verdient es durchaus, ernst genommen zu werden. „Es ist uns total ernst“, sagen frisch verheiratete Paare.“Die meisten Paare gehen davon aus, dass alles

(Die Ehe – nichts für Feiglinge) Wer nach der Trennung einfach sein „Recht“ will oder „was mir zusteht“, zieht häufig vor Gericht, weil der frühere

Eheverträge sind zum Vertragen da.(Die Ehe – nichts für Feiglinge.) Romantik und Vermögen müssen kein Widerspruch sein – aber sie sind ein hervorragender Anlass, mal

(Erben & Vererben -Struktur statt Abrissbirne)) Spätestens wenn der erste Pflichtteilsberechtigte sich meldet – der Beerdigungskaffee ist ein gern gewählter Zeitpunkt – weht ein eisiger

„Wir haben da eigentlich alles geregelt.“Aus Erfahrung: eigentlich heißt – gar nichts Dann liegt das Testament auf dem Küchentisch, halb handgeschrieben, halb geraten, und plötzlich

„Wir haben das Haus schon an die Kinder übertragen. Damit ist alles geregelt.“„Geregelt“ heißt oft: Überraschung – die Familienmitglieder lernen noch einmal völlig neue Ebenen

1. Testament erstellen: Verfassen Sie ein rechtlich gültiges Testament, das klar Ihre Wünsche zur Verteilung Ihres Vermögens darlegt. 2. Notarielle Beurkundung: Lassen Sie Ihr Testament

Gut zu Wissen 1. Der Pflichtteil: soll engen Familienmitgliedern eine Mindestbeteiligung am Erbe sichern. Wer enterbt ist und zu den berechtigten Personen zählt, kann die

Gut zu Wissen 1. Erbschaftssteuerfreibeträge: Nutzen Sie die gesetzlichen Freibeträge für Erbschaften, um steuerliche Belastungen zu minimieren. 2. Schenkungssteuer: Berücksichtigen Sie die Freibeträge und Steuerklassen