
Mein Haus? Dein Haus? Unser Haus?
Eheverträge sind zum Vertragen da.(Die Ehe – nichts für Feiglinge.) Romantik und Vermögen müssen kein Widerspruch sein – aber sie sind ein hervorragender Anlass, mal

Eheverträge sind zum Vertragen da.(Die Ehe – nichts für Feiglinge.) Romantik und Vermögen müssen kein Widerspruch sein – aber sie sind ein hervorragender Anlass, mal

(Erben & Vererben -Struktur statt Abrissbirne)) Spätestens wenn der erste Pflichtteilsberechtigte sich meldet – der Beerdigungskaffee ist ein gern gewählter Zeitpunkt – weht ein eisiger

„Wir haben da eigentlich alles geregelt.“Aus Erfahrung: eigentlich heißt – gar nichts Dann liegt das Testament auf dem Küchentisch, halb handgeschrieben, halb geraten, und plötzlich

„Wir haben das Haus schon an die Kinder übertragen. Damit ist alles geregelt.“„Geregelt“ heißt oft: Überraschung – die Familienmitglieder lernen noch einmal völlig neue Ebenen

1. Testament erstellen: Verfassen Sie ein rechtlich gültiges Testament, das klar Ihre Wünsche zur Verteilung Ihres Vermögens darlegt. 2. Notarielle Beurkundung: Lassen Sie Ihr Testament

Gut zu Wissen 1. Der Pflichtteil: soll engen Familienmitgliedern eine Mindestbeteiligung am Erbe sichern. Wer enterbt ist und zu den berechtigten Personen zählt, kann die

Gut zu Wissen 1. Erbschaftssteuerfreibeträge: Nutzen Sie die gesetzlichen Freibeträge für Erbschaften, um steuerliche Belastungen zu minimieren. 2. Schenkungssteuer: Berücksichtigen Sie die Freibeträge und Steuerklassen

Gut zu Wissen 1. Schenkungsvertrag: Erstellen Sie einen Schenkungsvertrag, der notariell beurkundet wird. 2. Vorbehaltsrechte: Behalten Sie sich ein Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente vor, um

Gut zu Wissen 1. Klar formuliertes Testament: Ein klar und eindeutig formuliertes Testament reduziert Interpretationsspielräume und potenzielle Streitigkeiten.. 2. Transparente Kommunikation: Besprechen Sie Ihre Wünsche
